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HOAI-Novelle tritt am 1.1.2021 in Kraft

Keine Änderungen bei Abstimmung im Bundesrat. BDB warnt vor Dumpingwettbewerb.

Der Bundesrat stimmte der novellierten Honorarordnung für Ingenieure und Architekten (HOAI) am 6. November 2020 ohne Änderungen zu. Damit tritt die Verordnung am 1. Januar 2021 in Kraft. Bereits am 16. September 2020 hatte die Bundesregierung die HOAI-Novelle beschlossen.

Da der Bundesrat keinen Korrekturbedarf sah, bleibt es bei den wichtigsten Änderungen:

  • Die bisher verbindlichen Mindest- oder Höchsthonorarsätze werden unverbindliche Orientierungswerte. Zwar bleiben die Honorartafeln Bestandteil der HOAI, die Honorare sind aber „in allen Fällen frei vereinbar“ (siehe Gesetzentwurf vom 31. August 2020).
  • Vereinbarte Honorare können nachträglich durch Zu- und Abschläge geändert werden.

  • Eine Honorarvereinbarung ist nicht mehr zwingend an eine Auftragserteilung gebunden. Die Honorarvereinbarung kann weiterhin Bestandteil des Vertrags sein, muss es aber nicht. Für eine wirksame Honorarvereinbarung genügt künftig die einfache Textform.

In einer Stellungnahme bemängelte der BDB Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure e.V., "dass die Honorarordnung nicht dem zugrundeliegenden Gesetz (Architektenleistungsgesetz) folgt und der Verweis auf die Angemessenheit der Honorarorientierung im Verordnungstext fehlt."

Die zukünftige Vergabepraxis werde zeigen, so der BDB, ob die Honorarorientierung der neuen HOAI ausreiche, um einen Dumpingwettbewerb effektiv zu verhindern. Der BDB appelliert an alle Baubeteiligten, einen Dumpingwettbewerb mit unangemessen niedrigen Angeboten zu vermeiden.

 

HOAI

Bild: artefacti/stock.adobe.com

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