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Bundesregierung reagiert auf EuGH-Urteil zur HOAI

Neue HOAI tritt am 1. Januar 2021 in Kraft

Am 16. September 2020 beschloss Bundesregierung eine neue Honorarordnung für Ingenieure und Architekten (HOAI). Nach Zustimmung durch den Bundesrat wird sie am 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Wichtigste Änderung:
Die bisher verbindlichen Mindest- oder Höchsthonorarsätze werden unverbindliche Orientierungswerte. Zwar bleiben die Honorartafeln Bestandteil der HOAI, die Honorare sind aber „in allen Fällen frei vereinbar“ (siehe Gesetzentwurf vom 31. August 2020).

Weitere Änderungen:

  • Vereinbarte Honorare können nachträglich durch Zu- und Abschläge geändert werden.
  • Eine Honorarvereinbarung ist nicht mehr zwingend an eine Auftragserteilung gebunden. Die Honorarvereinbarung kann weiterhin Bestandteil des Vertrags sein, muss es aber nicht.
  • Für eine wirksame Honorarvereinbarung genügt künftig die einfache Textform.

Aus der bisherigen HOAI wurde die Regelung übernommen, dass der Planer einen Basishonorarsatz erhält, wenn kein Honorar vereinbart wird.

Mit diesen Änderungen reagiert die Bundesregierung auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 4. Juli 2019. Nach Auffassung des EuGH verstieß die bisherige Vergütungsregelung gegen die Europäische Dienstleistungsrichtlinie und die Niederlassungsfreiheit in den Mitgliedstaaten der EU.

Die neue HOAI ist für alle Verträge gültig, die ab 1. Januar 2021 geschlossen werden.


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HOAI

Bild: artefacti/stock.adobe.com

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