Zum Hauptinhalt springen

Diskussionsvorschlag des DGNB
Vorschlag für neues GEG

Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Nachdem das GEG im März 2017 scheiterte, bringt die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) nun einen neuen Vorschlag ein.

Gegen den auf knapp 150 Seiten ausformulierten Gesetzesentwurf für ein neues Gebäudeenergiegesetz wehrte sich die Union damals erfolgreich. Grund dafür war die Vermutung, dass mit den neuen Standards für öffentliche Gebäude auch privates Bauen teurer würde. Die SPD sah in der Verabschiedung des Gesetzes hingegen die Chance, bezahlbares Bauen und Klimaschutz im Gebäudebereich endlich in Einklang zu bringen.

Bis dahin galten für die energetischen Anforderungen an Gebäude zwei Regelwerke. Das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) mit der Energiesparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), die jedoch nicht genug aufeinander abgestimmt waren. So ergaben sich regelmäßig Probleme. Im Entwurf zum gescheiterten Gesetz (GEG) plante man, neue Standards festzulegen, um die Energieeffizienz im Gebäudebereich zu verbessern und die Klimaschutzziele einhalten zu können.
Wie es nun weitergeht, ist weiterhin offen. Nachdem das Thema so lange auf Eis lag, hat die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) jetzt einen Diskussionsvorschlag veröffentlicht, der die Inhalte eines zukünftigen GEG auf drei Seiten zusammenfasst.

GEG 2050 – Vorschlag für ein neues Gebäudeenergiegesetz

Ziel des neuen GEG ist es, die Auswirkungen des Klimawandels auf ein verträgliches Maß zu begrenzen. Dazu müssten die Treibhausgase jedoch drastisch reduziert werden. Die DGNB plädiert für eine gemeinsame Ausschöpfung aller möglichen Potenziale von Politik, Wirtschaft, öffentlichen Institutionen, Nicht-Regierungsorganisationen, Wissenschaft und Bildungseinrichtungen.
Den damals gescheiterten Entwurf für ein neues GEG kritisiert die DGNB und bezeichnet sie als „falsche, umständliche und unverständliche EnEV-Novellierung, welche am Ziel vorbeiführe.“ Vielmehr solle ein zukunftsfähiges Gesetz her, welche auch noch bis 2050 Bestand haben sollte. Außerdem gehe es darum, „das Gelernte der vergangenen Jahre zu nutzen, um einen neuen, zielorientierten Ansatz zu wählen“, wie recknagel-online berichtete.

Das Ziel als Basis für ein neues Gesetz

Der Vorschlag beruht insbesondere darauf, dass das Ziel die Basis für ein neues GEG sein müsse und eine technische Diskussion daher verfrüht wäre. Folgende vier Kernforderungen machen das Gebäude-Emissions-Gesetz 2050 (GEG 2050) aus:

  1. Die Zielgröße soll die CO2-Emission statt des Primärenergiebedarfs sein.
  2. Die Bewertung sollte über absolute CO2-Emissions-Grenzwerte statt über theoretische Referenzgebäude erfolgen.
  3. Werden Zielvorgaben nicht erfüllt, ist eine CO2 -Abgabe zu leisten.
  4. Als Grundlage für alle Bewertungen, Vorgaben und Steuerungsmechanismen müssen real gemessene Verbrauchsdaten genutzt werden.

Klare Ziele, verständlich und einfach formuliert, darauf legt die DGNB in ihrem Vorschlag Wert. Gleichzeitig weist sie darauf hin, dass der vorgelegte Entwurf auf weitere Akteure, wissenschaftliche Feinheiten und auch rechtliche Rahmenbedingungen hin geprüft werden und dementsprechend ausformuliert werden müsse.

(Bild: Ingo Bartussek/stock.adobe.com)

Diesen Artikel teilen
Anzeige
Gratis Probeheft bestellen!