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Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes
Sozialwohnungen fördern

Die Bundesregierung will den sozialen Wohnungsbau per Grundgesetzänderung künftig stärker unterstützen.

Nach einem Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ) soll der Bund künftig in der Lage sein, den Ländern Finanzhilfen für gesamtstaatlich wichtige Investitionen der Länder und Gemeinden zu gewähren. Der FAZ zufolge liegt ein Referentenentwurf zum neuen Artikel 104d vor. Die Ressortabstimmung sei bereits eingeleitet.

Der Artikel 104c Satz 1 soll nach Angaben der FAZ zudem geändert werden. Bisher waren nur in finanzschwachen Kommunen Investitionen des Bundes in die kommunale Bildungsinfrastruktur erlaubt. Eine Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes soll darüber hinaus durch eine weitere Änderung des Grundgesetzes vor 2025 möglich werden.

„Es besteht die Notwendigkeit, deutlich mehr Sozialwohnungen zu bauen, um Versorgungsschwierigkeiten gerade von einkommens- und sozial schwächeren Haushalten entgegenzuwirken“, heißt es demnach im Entwurf. Spürbare Wohnungsengpässe und steigende Mieten gebe es vor allem in Großstädten. „Es bedarf gezielter finanzieller Unterstützungsmöglichkeiten des Bundes“, heißt es weiter.

Eine entsprechende Grundgesetzänderung zu diesem Thema erlaubt der Koalitionsvertrag von Union und SPD. Mindestens zwei Milliarden Euro sollen in den Jahren 2020 und 2021 für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung gestellt werden.

 

Bild: bluedesign/stock.adobe.com

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