Neue Richtlinie in Wiesbaden: Planungsbegünstigte werden maßgeblich an den Kosten für die soziale Infrastruktur beteiligt.
Am 21. Juni 2018 wurde die Richtlinie beschlossen, die eine einheitliche Regelung zur Übertragung der Kosten für die soziale Infrastruktur auf die planungsbegünstigten vorsieht. Stadtentwicklungsdezernent Hans-Martin-Kessler hat die Richtlinie nicht nur vorgelegt, sondern sieht die Regelung vor allem auch als fair und transparent an: „Mit WiSoBoN hat die Stadt Wiesbaden jetzt eine Richtlinie, die bei der Schaffung von Wohnbauflächen einheitlich festlegt, auf was man sich einzustellen hat.“
Ausreichend Wohnraum schaffen
Wie auch in vielen anderen Städten Deutschlands herrscht in Wiesbaden ein hohes Mietniveau. Die Stadt hat es sich daher zum Ziel gesetzt, ausreichend Wohnraum, auch für Familien und Ältere zu schaffen. 400 Wohnungen sollen als geförderte Projekte realisiert werden.
Die Realisierung städtebaulicher Entwicklungen geht allerdings immer mit großen finanziellen Belastungen einher. Auch die Herstellungskosten der sozialen Infrastruktur tragen dazu bei. Sie mussten bisher in zeitintensiven Gesprächen mit dem jeweiligen Vorhabenträger individuell verhandelt werden. Mit der Richtlinie wird die Basis dafür geschaffen, dass die Vorhabenträger sich zukünftig nach einem einheitlichen Standard maßgeblich an den Kosten der sozialen Infrastruktur beteiligen. Dazu gehören Kindertagesstätten und Grundschulen inkl. Schulkinderbetreuung. Eine vorgesehene Kappungsgrenze sorgt dafür, dass den Planungsbegünstigten grundsätzlich ein Drittel des Wertzuwachses bleibt.
Unabhängige Prüfung der Bodenwertsteigerung
Vom Gutachterausschuss für Immobilienwerte wird die unabhängige Prüfung der Bodenwertsteigerung, die für die Prüfung der Zumutbarkeit der Kostenübertragung von entscheidender Bedeutung ist, vorgenommen. Dabei werden der Anfangs- und der Endwert auf Basis von festgelegten Qualitätsstichtagen und der geplanten Art und dem Maß der baulichen Nutzung des Bebauungsplans bestimmt.
Die Umsetzung erfolgt auf Basis des Baugesetzbuches, durch den Abschluss von städtebaulichen Verträgen über die Tragung von ursächlichen Kosten und Lasten von städtebaulichen Planungen durch den Planungsbegünstigten.
Wiesbaden erwartet bis 2035 neben steigenden Bevölkerungszahlen auch einen dementsprechenden Zuwachs von Kindern und jungen Menschen. Weiterer Wohnraum wird daher unbedingt benötigt.