Planungs- und Genehmigungsverfahren beim Aus- und Neubau von Verkehrsinfrastruktur sollen deutlich verkürzt werden.
Am 18. Juli 2018 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines neuen Planbeschleunigungsgesetzes verabschiedet. Mit diesem Schritt möchte die Bundesregierung mehr Schwung in die Bereiche Verkehr, Infrastruktur, Energie und Wohnen bringen.
Innovationsforum Planungsbeschleunigung
Nach der Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan und die Bedarfspläne durchlaufen Verkehrsinfrastrukturprojekte des Bundes grundsätzlich ein Raumordnungs- und anschließend ein Planfeststellungsverfahren. Abschließend erfolgt die Erteilung des Baurechts.
Bereits vergangenes Jahr brachte das Bundesverkehrsministerium die „Strategie Planungsbeschleunigung“ auf den Weg, an dem sich nun der Gesetzentwurf orientiert. Konkrete Maßnahmen, die im Zusammenwirken zu einer maßgeblichen Beschleunigung der deutschen Planungs- und Genehmigungsverfahren beitragen sollen, sind darin in einem 12-Punkte-Programm enthalten. Nötig geworden war dies, weil in Deutschland die Genehmigung eines Bauvorhabens - auch im europäischen Vergleich - zu viel Zeit beansprucht.
Planung und Bau beschleunigen
Folgende Kernziele sollen durch das neue Gesetz erreicht werden: Der Bau soll künftig unter bestimmten Voraussetzungen bereits vor Erlass des Planfeststellungsbeschlusses mit vorbereiteten Maßnahmen beginnen können. Für die effiziente Abwicklung des Planfeststellungsverfahrens sorgt nun ein Projektmanager.
In Zukunft kann bei Vorhaben, die eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erfordern, eine Plangenehmigung erteilt werden. Beim Eisenbahn-Bundesamt werden im Bereich der Schiene Anhörungs- und Planfeststellungsverfahren gebündelt. Doppelprüfungen sollen dadurch vermieden werden. Sämtliche Planungsunterlagen müssen künftig durch den Vorhabenträger im Internet veröffentlicht werden. Die Bundesregierung verspricht sich dadurch mehr Transparenz und Bürgerbeteiligung.