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Neufassung der GEFMA-Richtlinie 440 erschienen

Die Neuauflage der Richtlinie „Ausschreibung und Vergabe von Lieferungen und Leistungen im CAFM“ (GEFMA 440) ist ab sofort erhältlich.

Wie kann der Entscheidungsprozess für ein CAFM-System für alle am Verfahren der Ausschreibung und Vergabe Beteiligten noch sicherer gestaltet werden? Antworten darauf liefert ab sofort die Neufassung der Richtlinie GEFMA 440. Die grundlegende Aktualisierung ist ab sofort über den gefma-Webshop beziehbar.

Unter Berücksichtigung der aktuellen Marktbedingungen und des technologischen Umfelds beschreibt die von Grund auf neu erarbeitete Fassung eine sinnvolle Vorgehensweise bei der Ausschreibung und Vergabe von Lieferungen und Leistungen im Bereich des Computer Aided Facility Management (CAFM) und beinhaltet aktualisierte Muster-Ausschreibungsunterlagen.

Die unter der Leitung von Michael Marchionini und unter Mitwirkung von Prof. Joachim Hohmann, Prof. Michael May, Marko Opic und Matthias Mosig erarbeitete Neufassung enthält eine grundlegende Aktualisierung in allen Teilen und beschriebenen Prozessphasen – von der konzeptionellen Projektvorbereitung über die Ausschreibung bis hin zur Vergabe. Dabei werden unter anderem aus dem PropTech und Start-Up Umfeld kommende neue Digitalisierungsansätze berücksichtigt.

Schwerpunkte des Updates sind u. a.:

  •     die zunehmende Nutzung von CAFM-Software als Cloud-Service oder SaaS (Software as a Service) und die damit verbundenen neuen Betriebsformen und Lizenzmodelle
  •     die Aktualisierung der Ausführungen zur Leistungsbeschreibung, u. a. mit neuen Anforderungen wie z. B. zum Thema Workplace Management
  •     die zunehmende Nutzung von spezifischen Apps auf mobilen Endgeräten als heutiger Standard einer CAFM-Systemintegration

 

Bild: gefma Deutscher Verband für Facility Management e.V.

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