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Mindestlohnverordnungen gebilligt
Neuer Mindestlohn im Baugewerbe

Im Baugewerbe gelten ab 01. März 2018 neue tarifliche Mindestlöhne – auch für tariflich nicht gebundene Beschäftigte.

In drei Branchen können sich die Arbeitnehmer über mehr Geld freuen: im Baugewerbe, im Dachdeckerhandwerk und in der Gebäudereinigung. Seit dem 01. Januar 2018 gelten neue tarifliche Mindestlöhne, die die Tarifparteien Ende 2017 ausgehandelt haben

Am 21. Februar 2018 befürwortete das Bundeskabinett die neue Mindestlohnverordnung für die Dachdecker und Gebäudereiniger. Für das Baugewerbe hat das Kabinett bereits am 31. Januar 2018 die Verordnung abgesegnet. Zum 01. März 2018 treten alle drei Verordnungen in Kraft

Dachdecker – kein Unterschied zwischen Ost und West

Erfreuliche Nachrichten gibt es für alle Dachdecker in der Bundesrepublik Deutschland. Für rund 64.000 Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen gilt demnach die neue Verordnung. Entscheidend für die Höhe des Mindestlohns ist die Qualifikation. Für Ost und West gelten ab März 2018 12,90 Euro für Fachkräfte

Ab 01. Januar 2019 erhöht sich der Mindestlohn der Facharbeiter (etwa 80 Prozent der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen besitzen einen Facharbeiterabschluss) auf 13,20 Euro in Ost und West. Für Ungelernte bleibt der Mindestlohn vorerst gleich bei 12,20 Euro. Die neue Verordnung im Dachdeckerhandwerk endet am 31. Dezember 2019

Gebäudereiniger – Unterschied zwischen Ost und West bis Ende 2020

Der Mindestlohn für Reinigungskräfte in Deutschland West (inklusive Berlin) liegt ab 01. März 2018 in der Lohngruppe 1 bei 10,30 Euro pro Stunde. In Deutschland Ost müssen sich Arbeitnehmer der Lohngruppe 1 mit 9,55 Euro zufrieden geben. In der Lohngruppe 6 freuen sich Arbeitnehmer der alten Bundesländer auf 13,55 Euro und Arbeitnehmer in den neuen Bundesländern auf 12,18 Euro.

Zum 01. Januar 2019 werden die Löhne der Tarifgruppe 1 in Deutschland West auf 10,56 Euro angehoben. In Deutschland Ost liegen sie dann bei 10,05 Euro. Lohngruppe 6 erhält in den alten Bundesländern 13,82 Euro und in den neuen Bundesländern 12,83 Euro. Ab Januar 2020 steigen die Löhne noch einmal in Lohngruppe 1 auf 10,80 Euro in West und 10,55 Euro in Ost. In der Lohngruppe 6 erhalten Beschäftigte dann 14,10 Euro im Westen sowie Berlin und 13,50 Euro im Osten. Ab 01. Dezember 2020 erfolgt die bundesweite Angleichung der Löhne auf 10,80 Euro in Lohngruppe 1 und 14,10 Euro in Lohngruppe 6.

Die Verordnung tritt am 31. Dezember 2020 außer Kraft und gilt bis dahin für alle Beschäftigten – auch in nicht tarifgebundenen Betrieben.

Baugewerbe – bundesweiter Anstieg des Mindestlohns

Rund 500.000 Beschäftigte im Baugewerbe profitieren von den Tarifverhandlungen. Flächendeckende Mindestlöhne gelten hier für die Lohngruppen 1 und 2 in Deutschland Ost voraussichtlich ab 01. März 2018. In Deutschland West wird nach Ungelernte nach Lohngruppe 1 (dazu zählen Maschinenwerker und Werker) und nach Lohngruppe 2 (Fachwerker, Maschinisten und Kraftfahrer) unterschieden.

 

Region   

 

gilt voraussichtlich ab   

Lohngruppe 1

(Werker, Maschinenwerker)   

Lohngruppe 2

(Fachwerker, Maschinisten, Kraftfahrer)

West01. März 201811,75 Euro14,95 Euro
 01. März 201912,20 Euro15,20 Euro
    
Berlin01. März 201811,75 Euro14,80 Euro
 01. März 201912,20 Euro15,05 Euro
    
Ost einheitlicher Mindestlohn 
 01. März 201811,75 Euro 
 01. März 201912,20 Euro 
    
    

 

Arbeitsvertrag mit Mindestlohn

(Bild: wolfilser/stock.adobe.com)

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