Seit 1. Januar 2023 gelten neue Förderrichtlinien zur energieeffizienten und klimafreundlichen Gebäudesanierung.
Die Bundesregierung will damit den Zugang zu Fördermitteln erleichtern und Anreize zur energetischen Sanierung setzen, indem beispielsweise die Umrüstung auf erneuerbare Energien zur Wärmeerzeugung finanziell unterstützt wird. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sieht zudem einen Bonus in Höhe von 15 Prozentpunkten für serielle Sanierung vor, sofern die Effizienzhausstufen 40 oder 55 berücksichtigt werden. Von den Änderungen betroffen sind alle drei Teilprogramme der BEG, also diejenigen für Wohngebäude, Nichtwohngebäude sowie Einzelmaßnahmen.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist für 2023 mit einem Budget von 13 Milliarden Euro ausgestattet.
Weitere Informationen zum BEG und den Fördervoraussetzungen hält das Bundeswirtschaftsministerium auf seiner Website bereit.