VDI 2552 Blatt 2 adaptiert bereits etablierte Bezeichnungen und vereinheitlicht die gängigen Begriffe.
Für den Entwurf der Richtlinie nutzt man die maximale Einspruchsfrist von neun Monaten, um so viele Begriffe wie möglich in das neue Regelwerk zu integrieren.
Insbesondere bei neuen Techniken, Methoden und Prozessen hat die einheitliche Verwendung von Begriffen einen hohen Stellenwert. Für Building Information Modeling (BIM) trifft dies auch zu. BIM wird stark international beeinflusst und von vielen Fachdisziplinen geprägt.
Die BIM-Richtlinienreihe VDI 2552 stellt den nationalen Standpunkt in den internationalen Standardisierungsaktivitäten dar. In Kooperation mit dem für die Spiegelung der deutschen Aktivitäten in den internationalen Standardisierungsgremien zuständigen DIN-Ausschuss hat der VDI-Koordinierungskreis BIM eine Übersicht zu den nationalen und internationalen Ausschüssen konzipiert.
Inhalte sollen abgestimmt werden, um auf diese Weise bei den teilweise parallel arbeitenden Gremien ein widerspruchsfreies Normenwerk zu ermöglichen. Diesbezüglich existieren personelle Überschneidungen in den auf unterschiedlichen Ebenen arbeitenden Gremien.
Die Richtlinie erscheint im Juni 2018 als Entwurf. Hier geht es zur neuen VDI Richtlinie 2552 Blatt 2.
Es besteht die Möglichkeit zur Mitgestaltung. Vorschläge können schriftlich per Mail (gbg@vdi.de) an die herausgebende Gesellschaft, VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG), oder über das elektronische Einspruchsportal eingereicht werden. Am 28. Februar 2019 endet die Einspruchsfrist.