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Neuregelung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B
Mögliche GroKo greift VOB an

Das Baugewerbe warnt die GroKo vor der Zusammenfassung der Vergaberegelungen in einer Vergabeverordnung. Es würde das Ende des bewährten Vergaberechts bedeuten.

Die Gespräche über eine neue große Koalition zwischen CDU/CSU und SPD sind gerade erst beendet. Für Aufregung sorgt nun ein Schreiben, das kürzlich an die Öffentlichkeit gelangte. Darin fassen die potenziellen Partner ihre Verhandlungsergebnisse zusammen. Auf Seite zwölf bekräftigen sie ihre Absicht, das Vergaberecht zu vereinheitlichen.

VOB garantiert praxisgerechte und unbürokratische Vergabe

Demnach soll die öffentliche Hand Bauleistungen künftig nach dem gleichen Prinzip bestellen wie Liefer- und Dienstleistungen. Nur noch eine einzige Vergabeverordnung soll es geben. Diese Forderung bedeutet nichts anderes als die Abschaffung der seit fast 100 Jahre geltenden Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), folgert Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB).

„Wir können uns nicht ernsthaft vorstellen, dass die neue Bundesregierung die von den fachkundigen Vergabeausschüssen erarbeiteten Vergaberegelungen durch eine Vergabeverordnung ersetzen möchte. Die in dem entsprechenden Papier der Koalitionsarbeitsgruppen enthaltene Formulierung lässt Schlimmstes befürchten“, kommentiert Felix Pakleppa. Wer die VOB abschaffen möchte, hat laut Pakleppa keine Ahnung von den Abläufen im öffentlichen Bau. Die VOB sei die Garantie für eine praxisgerechte und unbürokratische Vergabe in der Bauwirtschaft, so der Hauptgeschäftsführer des ZDB weiter.

Neues Bauvertragsrecht sieht keine Änderung der VOB vor

Hintergrund: Seit Januar 2018 gilt das neue Bauvertragsrecht. Zahlreiche Vorschriften im BGB wurden mit der Reform geändert bzw. neu eingeführt. Davon unberührt bleibt die VOB/B. Fachexperten der öffentlichen Auftraggeber und der Bauwirtschaftsverbände haben sich mehrheitlich dafür entschieden. Zuvor ließ der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) durch ein Arbeitsgremium prüfen, ob eine Aktualisierung der VOB/B wegen des neuen Bauvertragsrechts notwendig sei.

Die Anwender in der Praxis sind mit dem Aufbau des Vergaberechts mit der Gesetzesebene, der Verordnungsebene und den Vergabe- und Vertragsordnungen vertraut. Bund, Länder und Kommunen wenden insbesondere bei kleineren Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte die VOB an. Das sind ganze 98 Prozent aller Vergaben im Baubereich. Sichergestellt wird die Akzeptanz des Vergaberechts in seiner derzeitigen Form durch den jetzigen Aufbau und die paritätische Besetzung der Vergabeausschüsse. Diese könne Pakleppa zufolge nur im bestehenden System erhalten bleiben.

Der Hauptgeschäftsführer des ZDB fordert daher die potenziellen Koalitionspartner auf, von den Forderungen abzusehen und den Erhalt der VOB im bewährten System zu bekennen.

 

(Bild: rcx/stock.adobe.com)

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