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Europäische Kommission
Leitfaden Datenschutzverordnung

Um kleinen und mittelständischen unter die Arme zu greifen, hat die Europäische Kommission einen Leitfaden für die ab Mai 2018 geltende Datenschutzverordnung herausgegeben.

Die neue Datenschutz-Grundverordnung soll den freien Datenverkehr im gesamten digitalen Binnenmarkt sichern. Im Fokus steht ein besserer Schutz der Privatsphäre aller EU-Bürger. Das Vertrauen und die Sicherheit der Verbraucher soll gesteigert werden und für kleine und mittlere Unternehmen sollen sich damit neue Möglichkeiten eröffnen.
Ab dem 25. Mai 2018 tritt die neue Verordnung in der gesamten EU in Kraft. Damit das Regelwerk einheitlich und unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten anwendbar ist, hat die Europäische Kommission nun einen Leitfaden erstellt. Er gibt einen wichtigen Überblick über noch ausstehende Änderungen und Anpassungen. Zusätzlich wurde ein Online-Tool für kleinere und mittlere Unternehmen erstellt.

Leitfaden gibt Einblick in bisherige und noch ausstehende Vorbereitungen

Im Leitfaden werden einerseits Chancen aufgezeigt, welche sich durch die neue Verordnung ergeben, andererseits wird darauf hingewiesen, dass noch weitreichende Anpassungen, wie Änderungen an bestehenden Gesetzen durch die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten, ausstehen.
Neben Informationen zu den bereits geleisteten Vorarbeiten gibt der Leitfaden auch darüber Aufschluss, was seitens der Europäischen Kommission, der Datenschutzbehörden und Regierungen der Mitgliedsstaaten noch getan werden muss.

Für die Vorbereitungen war ein ständiger Austausch wichtig. So suchte die Kommission aktiv das Gespräch mit allen von der neuen Verordnung betroffenen Akteuren. Dazu gehören nicht nur Regierungen, nationale Behörden und Unternehmen, sondern auch die Zivilgesellschaft.
Bisher gehen die Vorbereitungen nicht in allen Mitgliedsstaaten gleich schnell voran, denn erst  zwei von insgesamt 28 Mitgliedsstaaten haben die für die neue Datenschutzverordnung wichtigen Gesetze erlassen. Wichtig sei, dass die anderen Mitgliedsstaaten rechtzeitig nachziehen und auch darauf achten, dass ihre nationalen Behörden mit den dafür notwendigen personellen und finanziellen Mitteln ausgestattet sind.

Für die Finanzierung der Datenschutzbehörden sowie für die Schulung von Datenschutz-Fachkräften werden von der Kommission 1,7 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Zusätzlich werden die nationalen Behörden mit weiteren 2 Millionen Euro bei ihrer Öffentlichkeitsarbeit unterstützt.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick

  • Die Datenschutzverordnung ist ein Regelwerk für die komplette EU, welches für Unternehmen Rechtssicherheit gewährleistet und allen Bürgern ein einheitliches Datenschutzniveau bietet.
  • Für alle Unternehmen, die EU-Dienstleistungen anbieten, gelten einheitliche Regeln, auch wenn sie außerhalb der EU ansässig sind.
  • Die Rechte auf Auskunft, Information und Vergessenwerden für Bürger sollen gestärkt werden.
  • Mithilfe des neuen Rechts auf Datenübertragbarkeit wird es Bürgern ermöglicht, ihre Daten von einem Unternehmen zu einem anderen zu übertragen. Für Unternehmen eröffnen sich damit neue Geschäftsfelder.
  • Datenschutzverletzungen müssen vom Unternehmen zukünftig innerhalb von 72 Stunden an die Datenschutzbehörden gemeldet werden.
  • Die Datenschutzbehörden können zukünftig Geldbußen von bis zu 20 Millionen Euro bzw. bei Unternehmen vier Prozent des weltweit erzielten Jahresumsatzes verhängen.

Mit dem Leitfaden sollen die Akteure vor allem auch noch einmal zu den Änderungen abgeholt werden, denn viele Unternehmen und Organisationen sind auf die neuen Regelungen noch nicht vorbereitet. Um konkrete Fragen zu beantworten, werden beispielsweise im Online-Tool zum Leitfaden die grundlegenden Konzepte in kurzen Kapiteln erläutert.

So geht es weiter

Damit die Datenschutzreform pünktlich am 25. Mai 2018 starten kann, wird die Kommission alle Mitgliedsstaaten, Datenschutzbehörden und Unternehmen weiterhin aktiv auf ihrem Weg unterstützen. Sobald die Verordnung in Kraft tritt, wird die Anwendung der neuen Bestimmungen durch die Kommission überwacht.
Ein Jahr nach dem Start, 2020, ist eine Veranstaltung geplant, zu der erste Erfahrungen ausgetauscht und eine gemeinsame Bilanz gezogen werden kann. Bis Mai 2020 ist die Europäische Kommission dazu verpflichtet, einen Bericht über die Bewertung und Überprüfung der neuen Verordnung vorzulegen.

Leitfaden zu neuer Datenschutzverodnung veröffentlicht (Bild: stockpics/stock.adobe.com)

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