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Fernstraßenbau: Neuer BIM-Leistungskatalog vereinfacht Ausschreibung und Abrechnung von BIM-Leistungen

Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V. (HDB), die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e. V. (BVMB) und der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V. (ZDB), die Autobahn GmbH des Bundes und die DEGES GmbH haben eine Vereinbarung zur Anwendung des BIM-Leistungskatalogs unterzeichnet.

Der  veröffentlichte BIM-Leistungskatalog definiert BIM-Leistungen für sowohl die Planungs- als auch die Bauphase und ermöglicht damit eine genauere Kalkulation. Im vergangenen Jahr hat die DEGES diesen für die Planungsleistungen in Zusammenarbeit mit dem Verband Beratender Ingenieure (VBI) und der Bundesingenieurkammer abgestimmt. Nun haben auch der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB), die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen (BVMB) und der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) eine gemeinsame Erklärung zur Nutzung des Katalogs unterzeichnet.

Dadurch setzen die drei Bauverbände zusammen mit der Autobahn GmbH und der DEGES als bedeutende Auftraggeber im Bereich Fernstraßen ein deutliches Zeichen für die kooperative Einführung der BIM-Methode. Diese Aktion soll sowohl an die Mitgliedsunternehmen der drei Bauverbände als auch an andere Auftraggeberorganisationen im deutschen Fernstraßenwesen appellieren, den BIM-Leistungskatalog zu nutzen, wie in einer gemeinsamen Pressemitteilung erklärt wurde.

Etablierung der BIM-Methode im Fernstraßenbau erhält weiteren Schub

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat mit dem „Masterplan BIM Bundesfernstraßen“ klare Ziele und Meilensteine gesetzt. Im Grunde sind sich alle Beteiligten einig: BIM als digitale, kollaborative Arbeitsmethode hat das Potenzial, die Planung, den Bau und in Zukunft auch den Betrieb von Fernstraßen grundlegend zu verändern. BIM ermöglicht es Planern, Ingenieuren, Bauunternehmen und anderen Fachleuten, die am Bauprozess beteiligt sind, in Echtzeit zusammenzuarbeiten und Änderungen transparent nachvollziehbar zu machen. Dadurch wird der Bauprozess effizienter, die Kosten werden reduziert und Fehler minimiert.

Auf dem Weg zu einem solchen Paradigmenwechsel müssen viele Fragen geklärt und praktische Probleme gelöst werden. Bis heute bestehen beispielsweise Unsicherheiten bei der Beschreibung von BIM-Leistungen und deren Vergütung, sowohl für Hauptleistungen als auch für zusätzliche Leistungen. Auftraggeber und Auftragnehmer müssen eine neue gemeinsame Sprache finden, um sicherzustellen, dass beide Parteien die gleiche Leistung verstehen und diese entsprechend kalkuliert, erbracht und vergütet werden kann.

Der frisch veröffentlichte BIM-Leistungskatalog bietet einen einheitlichen Rahmen, der BIM-Leistungen für sowohl die Planungs- als auch die Bauphase klar beschreibt und dadurch kalkulierbar macht. Die DEGES hat ihn im Jahr 2023 in Abstimmung mit dem Verband Beratender Ingenieure (VBI) und der Bundesingenieurkammer für die Planungsleistungen entwickelt und vereinbart. Nun setzen die Autobahn GmbH und die DEGES als bedeutende Auftraggeber im Fernstraßenwesen sowie die drei Bauverbände gemeinsam ein Zeichen für die partnerschaftliche und nachhaltige Einführung der BIM-Methode. Diese gemeinsame Erklärung soll als Signal an die Mitgliedsunternehmen der drei Verbände und weitere Auftraggeberorganisationen im deutschen Fernstraßenwesen verstanden werden, den BIM-Leistungskatalog als wertvolles Instrument im Sinne der gemeinsamen Aufgaben zu nutzen.

>> BIM-Leistungskatalog

Symbolbild: stock.adobe.com/festfotodesign

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