Der Deutsche Verband für Facility Management (gefma) definiert mit dem neuen Richtlinienentwurf GEFMA 163-1 „ESG im Facility Management“ erstmals ganzheitlich die Bedeutung der ESG-Vorgaben der EU sowie der nationalen Gesetzgebung zur Nachhaltigkeit und bestehender Regelwerke für das nachhaltige FM.
Mit diesem Schritt hat der Deutsche Verband für Facility Management als erster Akteur in der deutschen Immobilienwirtschaft eine klare Grundlage für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln im nachhaltigen Immobilienbetrieb veröffentlicht.
Das Richtlinienwesen von gefma ist der maßgebliche Standard für das Facility Management in Deutschland. Der Verband arbeitet mit Fachexperten in interdisziplinären Arbeitskreisen zusammen, um Standards wie GEFMA 163-1 "ESG im Facility Management" zu entwickeln. Diese Arbeitskreise fokussieren sich insbesondere auf den nachhaltigen Immobilienbetrieb und dessen Auswirkungen auf die Betreiberverantwortung und die Beschaffung.
Neue Richtlinie gibt Orientierung
„Wir möchten öffentlichen und privaten Unternehmen mit der neuen Richtlinie eine verlässliche Orientierung für ihre ESG-Strategie beim Betrieb von Immobilien geben“, beschreibt Prof. Andrea Pelzeter, Leiterin des gefma-Arbeitskreises Nachhaltigkeit, den Anspruch des jetzt erschienenen Regelwerks. Der Grund dafür liegt auf der Hand: „In den Bestimmungen der EU oder anderer Regelsetzer konnte bislang keine Definition für ESG mit Blick auf die Gebäudebewirtschaftung gefunden werden“, erklärt Ulrich Glauche, Leiter des Richtlinienwesens bei gefma, die Notwendigkeit der neuen Richtlinie GEFMA 163-1.
Das neue Regelwerk wird nicht nur klare Definitionen für ESG-Kriterien liefern, sondern auch die Vertragsgestaltung auf Basis dieser Kriterien vereinfachen. „Daraus lassen sich dann sehr gut Maßnahmen für eine Betreiberverantwortung
2.0 ableiten“, so Glauche weiter.
Regelwerk vereinfacht Vertragsgestaltung auf Grundlage der ESG-Kriterien
Darüber hinaus wird die neue Richtlinie als Leitfaden für Nachhaltigkeitsauditierungen und -zertifizierungen dienen und bei der Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen ESG-Reportingpflichten helfen. Laut Andrea Pelzeter und Ulrich Glauche wird sich GEFMA 163-1 aufgrund der sich ständig entwickelnden nachhaltigen Immobilienwirtschaft kontinuierlich weiterentwickeln. Daher wird die Veröffentlichung ein verlässlicher Begleiter für alle Akteure im Facility Management sein.
Beide Richtlinien sind für gefma-Mitglieder ab sofort im Online-Shop zum Download erhältlich. Nicht-Mitglieder können sie dort ebenfalls erwerben: www.gefma.de/shop