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Fachbücher
E-Vergabe wird verpflichtend

Ab Oktober 2018 tritt die Pflicht zur E-Vergabe im Oberschwellenbereich in Kraft.

Öffentliche Auftraggeber und Bieter müssen ab dem 18. Oktober 2018 jedes Vergabeverfahren, oberhalb der EU Schwellenwerte, elektronisch führen. Von da an dürfen öffentliche Auftraggeber nur noch elektronische Angebote und Teilnahmeanträge entgegennehmen und berücksichtigen.

Seit dem 26. Februar 2014 ist die E-Vergabe in der europäischen Richtlinie 2014/24/EU verbindlich vorgeschrieben. Die Bundesregierung hatte bis zum 18. April 2016 Zeit, diese EU-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Aufgrund einer Übergangsfrist von 30 Monaten, tritt die E-Vergabe-Pflicht erst ab dem 18. Oktober 2018 in Kraft.

Erhebliche Zeitersparnis

Das Werk „Das neue Vergaberecht“ bietet Verantwortlichen eine Hilfestellung und beinhaltet praxisnahe Erläuterungen, z.B. zu den Grundsätzen der elektronischen Kommunikation. Darüber hinaus behandelt es die Anforderungen an den Einsatz elektronischer Mittel, um mit der direkten Umsetzung der E-Vergabe starten zu können.

Von der Angebotsabgabe bis hin zur Auftragsausführung erklären Experten alle Regelungen sowohl bei Vergaben im Oberschwellenbereich als auch im Unterschwellenbereich. Bei Vergabeverfahren unterstützen die enthaltene Gesetzessammlung sowie die editierbaren Arbeitshilfen die Anwender. Der Praxisratgeber enthält aktuelle Fachinformationen, die es öffentlichen Auftraggebern und Bietern erlauben, alle Voraussetzungen für die E-Vergabe zu erfüllen.

Auf einen Blick:

Das neue Vergaberecht: Aktuelle Vorschriften für Ausschreibung, Angebot und Vergabe bei öffentlichen Aufträgen
Forum Verlag Herkert GmbH, Hrsg.: Klaus Groth, April 2018
Handbuch, DIN A5 Ringordner
ISBN/ISSN-Nr.: 978-3-86586-926-5
Preis: 177,10 Euro

 

Bild: Forum Verlag Herkert GmbH

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