Programm "Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU" des BMWi startet am 7.9.2020
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) will mittelständischen Betrieben die Umsetzung der Digitalisierung erleichtern. Mit dem Förderprogramm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“ können kleine und mittlere Unternehmen finanzielle Zuschüsse beantragen. Auch Handwerksbetriebe und freie Berufe sind antragsberechtigt.
Nicht rückzahlbare Zuschüsse werden ausgereicht für:
- Investitionen in digitale Technologien
- Investitionen in die Qualifizierung der Beschäftigten zu Digitalthemen
Keine Einschränkung der Branchen
Die Förderung kann von mittelständischen Unternehmen aus allen Branchen beantragt werden (inklusive Handwerksbetriebe und freie Berufe). Die Unternehmen dürfen 3 bis 499 Beschäftigte haben und müssen Digitalisierungsvorhaben planen, zum Beispiel Investitionen in Soft-/Hardware und/oder in die Mitarbeiterqualifizierung.
Der Antragsteller muss einen Förderantrag mit folgenden Punkten einreichen:
- Beschreibung des gesamten Digitalisierungsvorhabens
- Erläuterung der Art und Anzahl der Qualifizierungsmaßnahmen
- Darlegung des aktuellen Stands der Digitalisierung im Unternehmen sowie der Ziele, die mit der Investition erreicht werden sollen
Voraussetzungen für die Antragstellung
- Die Investition muss in einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland erfolgen
- Kein Start des Vorhabens vor der Förderbewilligung
- Abschluss des Vorhabens in der Regel zwölf Monate nach der Bewilligung
- Nachweis der Verwendung der Fördermittel

Ablauf der Förderung, Bild: BMWi
Förderfähige Investitionen
Das Förderprogramm besteht aus zwei Modulen. Unternehmen können in einem oder in beiden Modulen eine Förderung beantragen.
Fördermodul 1: Investition in digitale Technologien
Unterstützung von Investitionen in Soft- und Hardware, insbesondere für die interne und externe Vernetzung des Unternehmens. Beispiele: Datengetriebene Geschäftsmodelle, Künstliche Intelligenz (KI), Cloud-Anwendungen, Big Data, Sensorik, 3D-Druck sowie IT-Sicherheit und Datenschutz.
Fördermodul 2: Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden
Unterstützung von Unternehmen bei der Weiterbildung von Beschäftigten im Umgang mit digitalen Technologien. Beispiele: Digitale Strategie, digitales Arbeiten, IT-Sicherheit, Datenschutz. Das Weiterbildungsinstitut muss zertifiziert sein (nach ISO 9001 oder AZAV).
Höhe der Förderung
Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro pro Unternehmen. Bei Investitionen von Wertschöpfungsketten und/oder -netzwerken kann sie bis zu 100.000 Euro pro Unternehmen betragen. Die minimale Fördersumme beträgt 17.000 Euro in Modul 1 und 3.000 Euro in Modul 2.
Der Förderzuschuss ist nach Unternehmensgröße gestaffelt:
- bis 50 Beschäftigte: bis zu 40 Prozent
- bis 250 Beschäftigte: bis zu 35 Prozent
- bis 499 Beschäftigte: bis zu 30 Prozent
Um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie zu mildern, gelten für Anträge, die bis zum 30. Juni 2021 eingehen, höhere Förderquoten:
- bis 50 Beschäftigte: bis zu 50 Prozent
- bis 250 Beschäftigte: bis zu 45 Prozent
- bis 499 Beschäftigte: bis zu 40 Prozent
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Erhöhung der Förderquote möglich. Das betrifft u. a. Investitionen in strukturschwachen Regionen (plus 10 Prozentpunkte), Investitionen in IT-Sicherheit und Datenschutz (plus 5 Prozentpunkte) sowie Investitionen in die Digitalisierung innerhalb eines Netzwerks oder einer Lieferkette (plus 5 Prozentpunkte).

Strukturschwache Regionen, Bild: BMWi
Nicht förderfähige Maßnahmen
Im Rahmen des Programms "Digital Jetzt" werden nicht alle Maßnahmen gefördert, die unter den Begriff Digitalisierung fallen. Als nicht förderfähig gelten:
- Standard-Software (übliche Betriebssysteme oder Bürosoftware)
- Standard-Hardware, die nicht direkt im Bezug zum Digitalisierungsvorhaben oder den Förderzielen steht
- Ersatz- oder Routine-Investitionen, z.B. zusätzliche Computer für eine wachsende Mitarbeiterzahl oder Updates von Software ohne grundlegende neue Funktionen
- Erstmalige Grundausstattung mit Informations- und Kommunikationstechnologie
- Zusatzausgaben wie z.B. Personal-, Verwaltungs- und Reiseausgaben des antragstellenden Unternehmens
- Leistungen von Unternehmen, die mit dem antragstellenden Unternehmen verbunden sind – z.B. in einem Konzern der als Tochterunternehmen
- Einsatz von eigenen Entwicklungskapazitäten für Innovationen des antragstellenden Unternehmens
- Beratungsleistungen, insbesondere zur Erstellung des Digitalisierungsplans, sowie die Konkretisierung und Umsetzung des Digitalisierungsplans, soweit das Vorhaben über das BWMi-Förderprogramm "go-digital" gefördert wird
Laufzeit des Förderprogramms
Das Programm startet am 7. September 2020. Anträge können bis einschließlich 2023 gestellt werden.
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