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Bundesfachtagung Betreiberverantwortung 2023

CAFM-Anbieter ARCHIBUS Solution Centers Germany ist Platin-Aussteller.

Bei der 11. Bundesfachtagung Betreiberverantwortung werden am 24. und 25. April in Fulda wieder die wichtigsten neuen Gesetzesvorgaben, Normen und Richtlinien für einen sicheren Gebäudebetrieb vorgestellt. Die inhaltliche Gestaltung liegt in den Händen der Initiatoren Ulrich Glauche und Jörg Schielein von Rödl & Partner. Ulrich Glauche ist Leiter des Richtlinienwesens der German Facility Management Association (GEFMA), Jörg Schielein Leiter des GEFMA-Arbeitskreises Recht.

Die ARCHIBUS Solution Centers Germany unterstützt den Kongress als Platin-Aussteller. Als REG-IS Partner und mit ihrer integrierten Plattform für die Planung, Durchführung und Überwachung von Betriebs- und Wartungsaktivitäten hilft sie Organisationen, die Anforderungen aus den umfangreichen Vorgaben der Betreiberverantwortung besser zu erfüllen, teilt ARCHIBUS in der Veranstaltungsankündigung mit. In diesem Jahr werden bei dem zweitägigen Branchen-Treffen insbesondere die Neufassung der GEFMA 190 sowie der Klimaschutz und die Nachhaltigkeit im FMSchwerpunkthemen sein.

GEFMA 190 gibt Orientierung bei Betreiberverantwortung

Wie bei ARCHIBUS weiter heißt, nehmen einerseits die relevanten gesetzlichen Vorschriften und vertraglich vereinbarten Verpflichtungen im Rahmen des Facility Managements weiter zu. Und da der Gesetzgeber keine konkreten Handlungsweisen vorgibt, sondern vor allem Verbote, Normen und Richtlinien, muss sich jeder Betreiber selbst ideal aufstellen, um mit den passenden Maßnahmen seine Sorgfaltspflichten zu erfüllen. Nur so kann er die Sicherheit für die Nutzer, Mieter und Bewohner gewährleisten - aber auch sich selbst gegenüber möglichen Haftungsrisiken schützen. Wie die noch neue GEFMA 190:2022 hier ganz wesentlich Orientierungen bietet, wird in Fulda dargelegt, kündigt ARCHIBUS an.

Verantwortung erweitert auf Umweltkriterien

Andererseits haben zuletzt auch die Anforderungen an den Klimaschutz und die Nachhaltigkeit im FM spürbar zugenommen, so ARCHIBUS. Mit der aus dem Europäischen Green-Deal resultierenden EU-Taxonomie sind für die ersten Unternehmen verbindliche Berichtspflichten entstanden, deren Einhaltung unter anderem unmittelbare Auswirkung auf die kaufmännischen Bewertungen von Objekten und Projekten hat. Wenn auch nicht verbindlich vorgeschrieben, etablieren sich zudem Kriterien für das umweltverträgliche, soziale und kulturelle Handeln auch von Unternehmen des Bauwesens, die sogenannten ESG-Kriterien. Dabei erweitert sich der Kreis der betroffenen Firmen und Projekte stetig.

Betreiberverantwortung 2.0.

Dazu äußerte sich Ulrich Glauche, Leiter des Richtlinienwesens der GEFMA und verantwortlich für die inhaltliche Programmgestaltung der Bundesfachtagung: „Durch die Herausforderungen des Klimaschutzes und der nachhaltigen Entwicklung wird Betreiberverantwortung heute nicht mehr nur als die Verantwortung eines Betreibers für die Rechtskonformität im Sinne der Erfüllung bereits geltender einschlägiger Gesetze und etablierter Normen verstanden. Die Betreiberverantwortung hat sich damit erweitert. Mit neudefinierten Kriterien aus dem Klimaschutz, der nachhaltigen Entwicklung und der gesellschaftlichen Verantwortung sind aktuelle Aspekte integriert worden, und so entstand die Betreiberverantwortung 2.0.“

Weitere Informationen: hier klicken

Foto: i-stock | ARCHIBUS

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