Der Bundesrat hat das vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften, die sog. „BauGB-Digitalisierungsnovelle", verabschiedet.
Ziel des Gesetzes ist die Beschleunigung von Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren. Auf diese Weise sollen private und staatliche Investitionen unkomplizierter umgesetzt werden können. Darüber hinaus soll so das Bauleitplanverfahren weiter gestrafft und die Digitalisierung bei der Bauplanung gestärkt werden.
Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen kommentierte: „Mit diesem Gesetz wird das schnellere Bauen und Planen von Wohnungen möglich." Das Gesetzt enthält zwei weitere Neuerungen.
Schneller planen und bauen
Zum einen eine Wiederaufbauklausel zur Bewältigung von Naturkatastrophen mit erheblichen Auswirkungen auf den Gebäude- und Infrastrukturbestand. In einem möglichen Katastrophenfall können so dringend benötigte Gebäude wie Wohnungen, Supermärkte oder Kitas schnell und unkompliziert errichtet werden. Um künftige Schäden zu vermeiden, können Gebäude z.B. örtlich versetzt wiederaufgebaut werden.
Zum anderen Zweitens treten nun planungsrechtliche Erleichterungen für den Bau von Wind- und Sonnenenergie-Anlagen in Gewerbe- und Industriegebieten sowie für kleinere Agri-Photovoltaik-Anlagen bei landwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Betrieben in Kraft. Damit wird der Ausbau der Erneuerbaren Energien vorangebracht.
Zudem wurde die Erteilung von bauplanungsrechtlichen Ausnahmen und Befreiungen für soziale Einrichtungen wie Schulen, Kitas, Einrichtungen der Jugendhilfe und soziale Beratungsstellen erleichtert.Die bauplanungsrechtlichen Erleichterungen für die Errichtung von Flüchtlingsunterkünften bis Ende 2027 verlängert und ausgeweitet.
Änderungen des Gesetzes im Detail
- Die Einführung des digitalen Beteiligungsverfahrens wird zum Regelverfahren für die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden. Die digitale Veröffentlichung wird zur Regel, die analoge Auslegung der Planungsunterlagen bleibt aber erhalten, um allen Teilen der Bevölkerung eine Beteiligung zu ermöglichen.
- Das Verfahren bei einer erneuten Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden im Falle von Änderungen in den Planungsentwürfen wird gestrafft. Bei Planänderungen sollen erneute Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen und deren Auswirkungen auf den Planentwurf eingeholt werden.
- Die Frist für die Genehmigung bestimmter Bauleitpläne wird von drei Monaten auf einen Monat verkürzt. Das gilt für alle Flächennutzungspläne und für solche Bebauungspläne, die nicht aus einem Flächennutzungsplan entwickelt sind.
- Neben dem Bauleitplanverfahren ändert der Gesetzentwurf das Windenergieflächenbedarfsgesetz: Beim Flächenbeitragswert werden ausschließlich solche Flächen angerechnet, für die standardisierte Daten geografischer Informationssysteme vorliegen. Die Regelung soll ein effektives Monitoring der Flächenausweisungen für die Windenergie an Land ermöglichen.