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08.04.2021 | Habeb Astour, Christoph Weh

BIM-basiertes Bauantrags- und Genehmigungsverfahren

BIM & Bauantrag

Bauantrags- und Genehmigungsverfahren müssen bis 2022 digitalisiert werden. Wie das erfolgen kann und welche Probleme noch zu lösen sind, zeigt das Beispiel Bayern.

In der Baubranche stellt sich u. a. die Frage, ob und inwiefern die aktuelle Gesetzeslage mit den Anforderungen der digitalen Arbeitsmethoden kollidiert. In welchem Umfang ist die Anwendung von Building Information Modeling im Rahmen des Bauantrags- und Genehmigungsverfahrens zweckmäßig? Der Artikel beschäftigt sich mit dieser Thematik am Beispiel des Freistaats Bayern und gibt einen kurzen Überblick über die rechtlichen und technischen Möglichkeiten.

Einleitung

Die Digitalisierung über die BIM-Methodik hat sich mittlerweile in mehreren Bereichen der Baubranche etabliert. BIM soll zu einer Steigerung von Effizienz und Qualität führen, indem die Projektpartner gemeinsam ein digitales BIM-Modell erarbeiten, das neben geometrischen Informationen ebenso semantische Daten enthält.

Die Eliminierung von Redundanz und Kollision – resultierend aus dieser Herangehensweise – wirkt stagnierender Produktivität und Überschreitungen von Termin- und Kostenzielen entgegen. Beschleunigt wird diese Entwicklung u. a. vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), das 2015 mit dem Stufenplan Digitales Planen und Bauen die schrittweise Einführung von BIM im Zuständigkeitsbereich des BMVI einführte.

Bei der tatsächlichen BIM-Umsetzung in der Baupraxis lassen sich zwei parallel verlaufende – und sich teilweise tangierende – politische und technische Entwicklungen beobachten, die sowohl die Baubranche als auch den Verwaltungsapparat des Bundes und der Länder betreffen und nachhaltig verändern werden.

Zum einen zeigen sich Tendenzen, dass traditionelle Prozesse von modernen Planungs- und Managementmethoden abgelöst werden. Dadurch wird die zukünftige Arbeitsweise von Ingenieuren und Architekten beeinflusst. Zum anderen entwächst aus der Digitalisierung das Potenzial, den Verwaltungsapparat von Bund, Ländern und Kommunen effizient und bürgerfreundlich zu gestalten.

Um dem meist in Großstädten vorherrschenden Wohnungsmangel entgegenzuwirken, beschloss das Bayerische Kabinett in der Sitzung vom 15. Mai 2018 ein Maßnahmenpaket, das den Wohnungsbau im Freistaat Bayern fördern soll. Eine der beschlossenen Maßnahmen sieht vor, das Bauantrags- und Genehmigungsverfahren digital abzuwickeln. Dadurch erhoffen sich die Verantwortlichen der Staatsregierung einen beschleunigten Prozess, verbunden mit Vorteilen der Ressourcen- und Kosten-ersparnis. Hinzu kommt, dass das Onlinezugangsgesetz (OZG) die Behörden von Bund, Ländern und Kommunen in die Pflicht nimmt, ihre Verwaltungsdienstleistungen dem Bürger bis 2022 digital anzubieten.

Szenarien für die Digitalisierung des Bauantrags- und Genehmigungsverfahrens

Die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen im Allgemeinen und die Methode des Building Information Modeling im Speziellen sind Chancen, das Bauantrags- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und gleichzeitig Zeit, Kosten und Ressourcen zu sparen. Zudem werden Serviceleistungen für den Bürger durch den beschleunigten Ablauf und vereinfachten Zugang erweitert.

Um die Vorteile der elektronischen Kommunikation und der BIM-Methode bei der Bearbeitung des Bauantrags nutzbar zu machen, kommen prinzipiell mehrere Herangehensweisen in Frage. Denkbar ist, die für den Bauantrag benötigten Bauvorlagen in einem automatisierten Verfahren aus dem BIM-Modell zu ziehen, die im Anschluss über die elektronische Kommunikation in der Genehmigungsbehörde eingereicht werden. Im zuständigen Bauaufsichtsamt durchlaufen die eingereichten Dokumente mit Hilfe dafür erstellter Software automatisierte oder zumindest teilautomatisierte Prüfprozesse. Voraussetzung dafür ist eine geeignete Software, die die Bauvorlagen unter Beachtung geltender Gesetze und Verordnungen erstellt.

Rechtliche Grundlage sind u. a. die vom Gesetzgeber geforderten Inhalte der Bauvorlagenverordnung. Die Bauvorlagen sind verständlich aufzubereiten, sodass sie von der Genehmigungsbehörde geprüft werden können. Bei der Erstellung der Bauzeichnungen und des Lageplans sind beispielsweise neben inhaltlichen Voraussetzungen die Anlage 1 BauVorlV sowie die Planzeichenverordnung 1990 (PlanzV 90) bezüglich der Zeichen und Farben zu beachten.

Darüber hinaus wäre ein weiterer Ansatz denkbar: Die Baugenehmigungsbehörde erhält im Rahmen des Bauantrags- und Genehmigungsverfahrens direkten Zugriff auf das Datenmodell und kann anhand dessen eine Beurteilung über den Genehmigungsstatus treffen. Eine Umsetzung dieser Variante in absehbarer Zeit ist jedoch sehr kritisch zu betrachten, da sich die Implementierung der modernen BIM-Methode aufgrund stark verwurzelter traditioneller Prozesse in der Bauindustrie schwierig gestaltet.

Unabhängig von der angewandten Variante und den damit zusammenhängenden Schnittstellenformaten ist die Kommunikation auf elektronischem Weg der Beschleunigung der Verfahren dienlich. In diesem Zusammenhang ist jedoch wichtig, dass die Daten sicher übermittelt werden und die Absender in der Lage sind, sich zu authentifizieren. Letzteres stellt eine zu lösende Problemstellung dar, da in der aktuellen Gesetzeslage sowohl für den Bauantrag als auch für die Baugenehmigung eine Unterschrift vonnöten ist. Geeignete Substitutionen, die an Stelle der Unterschrift implementiert werden können, sind daher zu erarbeiten.

         Bild: Habeb Astour, Christoph Weh/HUSS-MEDIEN GmbH

Digitalisierung am Beispiel des Freistaats Bayern

Im Hinblick auf die aktuelle Rechtslage (Stand 9/2020) im Freistaat Bayern lässt sich konstatieren, dass ohne Novellierung der Bayerischen Bauordnung weder der digitale noch der BIM-basierte Bauantrag implementierbar sind. Dies liegt an der in der Bauordnung verankerten Schriftformerfordernis. Aus ihr resultiert die Notwendigkeit einer händischen Unterschrift bei Ausfertigung des Bauantrags und der Genehmigung. Dadurch ist die rein elektronische Kommunikation – beziehungsweise der Informationsaustausch über Datenmodelle bei Anwendung der BIM-Methode – nicht möglich.

Dieses Problem wurde vom Gesetzgeber erkannt, weshalb dieser 2015 mit dem Bayerischen E-Government-Gesetz einen zukunftsfähigen Rechtsrahmen für die elektronische Verwaltung geschaffen hat. Dieses Gesetz legt jedoch keine zeitlichen Angaben bezüglich der Umsetzung von digitalen Verwaltungsleistungen fest.

Anders verhält es sich mit dem im Jahr 2017 in Kraft getretenen Onlinezugangsgesetz, das bis zum Jahr 2022 die Frist für die Digitalisierung von Behördendiensten verbindlich festlegt. Aufgrund der Unvereinbarkeit mit dem aktuellen Baurecht wurde von der Staatsregierung eine Änderung der Bayerischen Bauordnung erarbeitet. Sie zielt darauf ab, die Schriftform durch die Textform zu substituieren und die Unterschrifterfordernis – beispielsweise im Rahmen der Nachbarschaftsbeteiligung – zu beseitigen.

Diese Entwicklung ist begrüßenswert, da die digitale Einreichung von Bauanträgen maßgeblich von der aktuellen Rechtslage behindert wird. Durch die Öffnung des Baurechts hinsichtlich des digitalen Bauantrags werden Potenziale, die sich aus der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen ergeben, sichtbar. Neben der Einsparung von Zeit und Kosten sind auch die Schonung von personellen Ressourcen und ein erhöhter Bürgerservice hinzuzuzählen. Kritisch zu betrachten ist jedoch die Tatsache, dass in neu formulierten Paragraphen die Schriftformerfordernis verankert ist. Eine Formulierung, die eine digitale und rechtssichere Alternative zur Schriftform zulässt, wäre wünschenswert.

Neben den rechtlichen Aspekten sind ebenso die technischen Voraussetzungen bedeutend. Im Vergleich von notwendigen technischen Rahmenbedingungen mit dem Konzept der Landesregierung bezüglich des digitalen Bauantrags fällt auf, dass der Freistaat Bayern mit der Bauplattform Bayernportal und dem Bürgerservice-Portal bereits über eine digitale Infrastruktur verfügt. Auf diesen Portalen authentifiziert sich der Anwender über ein Servicekonto – im Freistaat die BayernID – und registriert sich entweder über den Personalausweis oder den Authentifizierungsdienst authega.

Als Schnittstellenformat für die digitalen Verwaltungsleistungen dient XML in der öffentlichen Verwaltung (XÖF), das sich in anwendungsbezogene Standards untergliedert. Für den digitalen Bauantrag werden dabei die Formate XBau und XPlanung genutzt.

Neben der elektronischen Kommunikation sollen durch intelligente Formulare Falscheingaben bei der Erstellung des Bauantrags vermieden sowie im Anschluss die eingereichten Unterlagen automatisiert auf Vollständigkeit überprüft werden. Ob diese Ansätze zu dem gewünschten Mehrwert – Effizienzsteigerung und daraus resultierenden Kosten- und Zeitersparnis – führen, wird sich im Laufe der derzeit stattfindenden Testphase zeigen.

Fazit

Der Mehrwert der BIM-Methode im Zusammenhang mit dem Bauantrags- und Genehmigungsverfahren ergibt sich, sobald das Informationsmodell als Grundlage für automatisierte Prozesse herangezogen wird. Erhält die Genehmigungsbehörde direkten Zugriff auf das BIM-Modell, ist es ihr beispielsweise möglich, die Standsicherheits- und Brandschutznachweise automatisiert zu prüfen.

Die ganzheitliche Anwendung von BIM im Rahmen des Bauantrags ist jedoch in naher Zukunft nicht zu erwarten. Vielmehr wäre es denkbar, die geforderten Bauvorlagen – wie z. B. Pläne oder die Kostenermittlung nach DIN 276 – aus dem Datenmodell zu generieren, wodurch es möglich ist, traditionelle Prozesse effizienter zu gestalten. Die Beschleunigung der Verfahren sowie die Reduzierung der Fehleranfälligkeit würden die Akzeptanz für Building Information Modeling als moderne Planungs- und Managementmethode innerhalb der Bauwirtschaft fördern und die Implementierung des BIM-basierten Bauantrags forcieren.


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Interview mit Ina Scharrenbach, Bauministerin von Nordrhein-Westfalen, über BIM und die Einführung der Bearbeitung digitaler Bauanträge in den Baubehörden von NRW bis Ende 2021.

© FrankBoston/stock.adobe.com
Autoren

Prof. Dr.-Ing. Habeb Astour ist Professor für BIM, Leiter des BIM-Weiterbildungsprogramms sowie Leiter des BIM-Labors für die Digitalisierung im Bauwesen an der Fachhochschule Erfurt. Neben seinen wissenschaftlichen und forschenden Tätigkeiten vertritt er die FH Erfurt bei BuildingSMART Deutschland und ist Leiter des Arbeitskreises BIM im Baubetrieb im Fachausschuss Baubetrieb der Fachhochschulen im deutschsprachigen Raum. (Bild: Foto Bethke, Kassel) fh-erfurt.de


M. Eng. Christoph Weh absolvierte erfolgreich den Masterstudiengang Bauingenieurwesen mit der Vertiefung „Tiefbau, Management und urbane Infrastruktur“ an der FH Erfurt. Er war wissenschaftlicher Assistent an der FH Erfurt (2018–2020) im Fachbereich BIM unter Prof. Dr.-Ing. Habeb Astour. Seit Oktober 2020 befindet er sich im Baureferendariat am Staatlichen Bauamt Bamberg. (Bild: privat) stbaba.bayern.de

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