In der Diskussion um die BIM-Methode gibt es immer wieder Gesprächsbedarf zur Vertragsgestaltung – insbesondere bei Verträgen unter Einbeziehung der VOB/B.
Armin Heisiep ist seit 1999 Rechtsanwalt und Gesellschafter der Kanzlei HFK Rechtsanwälte. Er ist auf die umfassende Begleitung von Bau- und Immobilienprojekten spezialisiert. Er berät insbesondere Bauherrn und Bauproduktehersteller zu rechtlichen Implikationen der BIM-Methode. Zudem ist er Beirat für Rechtsfragen der BIM2BIM GmbH. hfk.de