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05.03.2020 | Jens Bredehorn, Maximilian Schöttle

Musterverfahren für Planungsqualität im Wettbewerb

Der Planungswettbewerb mit BIM (Teil 2/2)

In Teil 1 dieser Serie zeigten die Autoren einen Perspektivwechsel auf das HOAI-Urteil des EuGH. Darauf aufbauend skizzieren sie in Teil 2 einen BIM-Planungswettbewerb vor dem Horizont der geforderten Qualitätsansprüche.

Das Ziel des Wettbewerbs besteht darin, die Lösung für eine Planungsaufgabe und den geeigneten Auftragnehmer für die weitere Planung zu finden. Folgt man dieser Definition aus der Richtline für Planungswettbewerbe RPW 2013 weiter, heißt es: „Wettbewerbe fördern die […] technische, funktionale, ökologische, ökonomische und soziale Qualität der gebauten Umwelt“. Die Vielseitigkeit der Ideen und Konzepte ist fraglos in vielen durchgeführten Planungswettbewerben dokumentiert und bewiesen. Die Frage, wie weit die aufgelisteten Qualitätsansprüche in die Bewertung einfließt, bleibt dabei oft unbeantwortet.

Daher soll diese Skizze eines Planungswettbewerbs mit BIM den Horizont für diese Dimension erweitern. Ebenfalls werden die in Teil 1 dieses Artikels („How dare you, EuGH?“) aufgezeigten Möglichkeiten des BIM-Planungswettbewerbs konkretisiert und Standardisierungspotenziale aufgezeigt.

Qualifiziertes Benchmarking

Der Anfang eines Planungswettbewerbs gleicht in Bezug auf die Sorgfältigkeit der zu definierenden Anforderungen bzw. Aufgabenstellung der Initialisierung eines BIM-Projekts. Während hier die digitale Abwicklung eines Projektes geplant wird, müssen bei der Definition der Wettbewerbsaufgabenstellung die Leitschienen der zu planenden Aufgabe aufgezeigt werden, welche die Vielseitigkeit der Entwürfe nicht übermäßig einschränkt, sich aber im Bereich der Zielvorstellungen des Auslobendens bewegen.

Durch die Kombination von Planungswettbewerb mit BIM können diese Ziele vielseitig, qualifiziert und vergleichbar festgelegt und gemessen werden, so dass eine zusätzliche Sicherheit für den Auftraggebenden und sein Anforderungsprofil entsteht.

Auch wenn diese Festlegung eines BIM-Projekts vom Auftraggebenden erfolgt, würde es der Systematik der BIM-Methode widersprechen, dies nur als Analyseautomatisierung in der Vorprüfung zu betrachten. BIM muss als Werkzeug im Prozess der Entwurfserstellung eingebracht werden.

Um BIM im Planungswettbewerb zu implementieren, muss eine klare Definition seitens des Auftraggebenden in Form einer Wettbewerbsinformationsanforderung für das Verfahren bereits mit der Auslobung kommuniziert werden. Um ein qualifiziertes Benchmarking der Arbeiten durchzuführen, muss im Vorhinein die Festlegung der relevanten KPIs – Key Performance Indicators – erfolgen. Anhand dieser lassen sich dann die Anwendungen sowie Anlass und Ziel der BIM-Methodik im Wettbewerb festlegen.

Benchmarking bedeutet hierbei nicht die Bewertung von Arbeiten, sondern den Vergleich diverser Aspekte eines Entwurfs. So lassen sich die Unterschiede durch das Benchmarking der Arbeiten herausstellen. Gerade diese Unterschiede sind einer der spannendsten Aspekte und gleichzeitig die größte Herausforderung im Planungswettbewerb, die durch BIM eine neue Schärfe und Dimension der Vergleichbarkeit erreichen kann. Die Bewertung obliegt jedoch weiterhin ausschließlich den Juroren des Preisgerichtes. BIM bleibt Werkzeug in einem Prozess. Es zeigt die Unterschiede auf und macht Zusammenhänge messbar. Der Unterschied zu heutigen Verfahren zeigt sich besonders im Grad der Automatisierung.

Auswahl von KPI-Kategorien

Die Anzahl von thematischen KPI-Kategorien ist nahezu unbegrenzt und daher sorgsam zu wählen, da diese auch den Umfang des Wettbewerbs definieren. Bei der Aufgabenstellung eines Realisierungswettbewerbs könnten beispielsweise die folgende risikobehaften KPI-Gruppen erfasst werden:

Genehmigungsrelevante KPIs: Die Darstellung planerischer, baurechtlicher und genehmigungsrelevanter Aspekte eines Bauvorhabens. Die genehmigungsrelevanten KPIs bilden hier nur eine Untergruppe. Exemplarisch lassen sich die Anforderungen eines Bebauungsplans wie Verglasungsanteil, Bauhöhen oder vorgegebene Materialitäten durch BIM prüfen. Ebenfalls ist es sinnvoll, die Bedarfe des barrierefreien Bauens oder der Bauwerksentfluchtung bereits hier mit aufzunehmen.

Flächennutzungs-KPIs: Sie beschreiben die klassischen Werte in einem Wettbewerb wie beispielsweise Flächennutzung nach DIN 277 oder das Maß der baulichen Nutzung. Kennwerte, die in derzeitigen Wettbewerbsverfahren von den Teilnehmern übernommen (Teilnehmerwerte) oder händisch nachermittelt werden. Aufschlussreich sind in der Regel die hieraus gebildeten Kennwerte wie Nutzungsfläche zu Bruttogrundfläche oder Konstruktionsgrundfläche zu Bruttogrundfläche. Während bisher diese Kennwerte auf der städtebaulichen Ebene operierten, ist nun durch BIM die Möglichkeit gegeben, diese Untersuchungen auf einer granularen Ebene fortzuführen. So ist es für einen Investor sicherlich ebenso interessant, zum Verhältnis Verkehrsfläche zu Bruttogrundfläche auf das Gesamtbauwerk den prozentualen Anteil an Flurfläche an den einzelnen Wohnungen und der dazugehörigen Wohnfläche zu betrachten. 

Energetische Effizienz-KPIs: Der Bedarf an energetischen Auswertungen innerhalb des Wettbewerbs gilt häufig als umstritten. In vielen Arbeiten lässt sich aber bereits zwischen Wettbewerbsbeitrag und Bearbeitungsstand Leistungsphase 2 eine aus energetischer Optimierung begründete Transformation feststellen, die problemlos durchgeführt werden kann, ohne den Entwurfsgedanken einer Arbeit zu widersprechen. Aufgrund der fortschreibenden Relevanz des Themas sollten diese Überlegungen im Wettbewerb integraler Bestandteil sein.

Basierend auf einfachen Modelldaten lassen sich bereits heute mit nur wenig Eingabeparametern am BIM-Modell aussagekräftige Simulationen durchführen, die Einschätzungen über den möglichen Lebenszyklus eines Bauwerks treffen. So können die zu erwartenden Komfortkategorien für die Nutzenden wie energetische Effizienz, Luftqualität, thermischer und Tageslichtkomfort berechnet werden. Eine Simulation von Investitions- und Betriebskosten ist in diesem Stadium des Entwurfs ebenfalls möglich.

Betriebs- und Bewirtschaftung-KPIs: Besonders Auftraggebende mit langfristigen Betrachtungshorizonten benötigen bereits im Wettbewerb eine Einschätzung der Bewirtschaftungskosten eines Gebäudes. Daher ist für diese Zielgruppe die Betrachtung jener KPI im Wettbewerb ausschlaggebend. Auch ohne Simulationsverfahren lassen sich mit BIM durch bauteilbasierte Flächenermittlung klare Aussagen treffen. So können die bewirtschaftungsrelevanten Bereiche sowie Außenwandflächen modellbasiert erfasst und ausgegeben werden.

Nachdem die Anforderungen innerhalb eines Wettbewerbs durch den Auslobenden definiert sind, sollte sich ebenfalls darum bemüht werden, die Prüfanforderungen mit dem Planenden zu teilen. Hierbei entsteht erstmals durch den Planungswettbewerb mit BIM die Möglichkeit, diese Bewertungsstruktur auch technisch, klar strukturiert und transparent zu vermitteln. Dies kann über die Bereitstellung von softwareseitigen Prüfregeln oder über eine Plattform geschehen, um eine aufwendige Dokumentation der Regeln zu vermeiden.

Unabhängig davon, welche technische Umsetzung gewählt wird, sollte in den ersten Verfahren ein Wettbewerbs-Onboarding im Rahmen des ohnehin stattfindenden Kolloquiums ausgerichtet werden. Die Teilnehmenden sollen hierbei in die Lage gebracht werden, die BIM-Methodik in Bezug auf ihren gesamten Entwurfsprozess, beginnend bei der eigenen Variantenuntersuchung, zu verinnerlichen.
Ebenfalls steht die Vermittlung von notwendigen Vorgaben im Vordergrund des Onboardings. Ein solches Onboarding findet aufgrund der spezifischen Auftraggeber- und Projektanforderungen in allen BIM-Projekten statt, da die Ziele in jedem Projekt variieren können.
Auf Seite der Teilnehmenden sind durch die drei Initianten

  • Wettbewerbsinformationsanforderungen als Festlegung der Grundlagen
  • Bewertungsstruktur als Arbeitshilfe
  • BIM-Onboarding

die Weichen für einen sinnvollen BIM-Prozess gestellt.

Mit dem Abgabetermin stellen die Teilnehmenden neben ihren Präsentationsplänen ein Wettbewerbsmodell im offenen IFC-Format zur Verfügung, das die Abgabeleistung in Bezug auf zusätzliche Prüfpläne oder seitenweise Kennwerte reduziert, da diese im Modell hinterlegt werden.
Bei der Abgabe des Wettbewerbsmodells hat der Entwurfsverfassende aufgrund der vorliegenden Bewertungsstruktur Sicherheit, dass keine generischen Daten missinterpretiert werden. Bei der Verwendung einer Plattform ist ebenfalls ein direktes Feedback über die Verwertbarkeit der Informationen möglich. In beiden Fällen lassen sich Transparenz und Anonymität ausnahmslos gewährleisten.

Änderungen im BIM-Planungswettbewerb

Im Anschluss beginnt die Vorprüfung mit ihrer verantwortungsvollen Aufgabe. Die qualifizierte Sichtung und Zusammenfassung der Entwurfsinhalte sowie deren Pointierung für das Preisgericht erfolgt wie im konventionellen Planungswettbewerb.

Eine Änderung ist hingegen in der quantitativen Auswertung, d. h., der Ermittlung und dem Benchmarking von Mengen und Flächen, festzustellen. Sämtliche Leistungen der Vorprüfung in Bezug auf Flächennachermittlungen können aufgrund der Integration der BIM-Methode entfallen und erfolgen automatisiert.

Ebenfalls ändert sich die Integrationsmöglichkeit der Sachverständigen. Je nach Fachgebiet wie beispielsweise Barrierefreiheit, Nachhaltigkeit oder Verkehrsplanung lassen sich eigene Modellblickwinkel generieren. Der Aufwand der Prüfung durch die Sachverständigen erfährt also durch eine BIM-basierte Filterung eine Minimierung.

Zum Preisgericht erhält die Jury neben der Präsentation der Arbeiten sowie der physischen Modelle den Bericht der Vorprüfung in digitaler Form. Hier sind die KPI in Dashboards aufgearbeitet. Je nach thematischer Ausrichtung des Jurymitglieds können diese ihre eigene Voreinstellung auswählen und erhalten damit quantifizierte Aussagen für ihre Standpunkte, die sie im Preisgericht vertreten.

Abschließend ist noch zu erwähnen, dass durch BIM im Planungswettbewerb eine indirekte Präqualifikation aufgrund der deutschen Marktdurchsetzung von BIM in den Planungsbüros stattfindet. Jedoch könnte gerade dies – trotz der genannten Marktverengung – Anreiz für Auslobende sein, die ohnehin ihre Projekte aufgrund der erhöhten Planungsqualität mit BIM abwickeln lassen.

Ob und wie sich BIM im Planungswettbewerb durchsetzen wird, hängt vom Willen der Auftraggebenden in Deutschland ab. Die technischen Voraussetzungen sind hierfür gegeben. Auch innerhalb der bestehenden RPW müsste sich ein Planungswettbewerb nach BIM durchführen lassen. Genügend Erfahrung mit BIM-Projekten haben viele Planende bewiesen, und auch international zeigt sich bereits, wie Planungswettbewerbe mit BIM aussehen können.

Eine große Chance bietet die BIM-Methodik im Hinblick auf die Standardisierung der Verfahrensdurchführung. Sollte dies gelingen, erfüllt sich ein Wunsch der Planerschaft: Mehr Wettbewerbe in Deutschland.

Implementierung eines BIM-Prozesses im Planungswettbewerb nach RPW (Bild: vrame Consult GmbH)

Abbildung Mitte links: Dashboard einer Arbeit im Planungswettbewerb für die KPI Flächennutzung (Bild: vrame Consult GmbH)


Lesen Sie auch Teil 1: „How dare you, EuGH? – Ein Pespektivwechsel zum HOAI-Urteil“

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Autoren

Jens Bredehorn ist Bauingenieur und Geschäftsführer der vrame Consult GmbH. Er agiert durch das Erkennen von internen und externen Risiken und Chancen, definiert Informations- und Qualitätsanforderungen und zugehörige Managementprozesse und entwickelt interdisziplinäre Workflows und Anforderungen für komplexe Projekte. www.vrame.com


Maximilian Schöttle ist Mitarbeiter bei der vrame Consult GmbH. Als Architekt arbeitet er u. a. mit den Schwerpunkten Bauen im Bestand, öffentliche Bauaufgaben und Wettbewerb, in denen er bereits erfolgreich die Rolle des Teilnehmers sowie des Betreuers einnahm. Das Interesse an komplexen Bauaufgaben führte ihn zum Thema BIM. vrame.com

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