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19.07.2019 | Jürgen Winkler

Ist das Städtebaurecht noch zeitgemäß?

Streit um Düsseldorfer Erklärung

50 Bauräte und Dezernenten fordern die Deregulierung des Städtebaurechts. 50 Professoren halten dagegen. Die Düsseldorfer Erklärung bringt die Gemüter in Wallung.

„Nichts ist erledigt!“

2007 beschlossen die Bauminister Europas die „Leipzig-Charta zur nachhaltigen Europäischen Stadt“. In der Charta werden fünf Voraussetzungen für einen gelungenen Städtebau genannt:

  • klare Trennung öffentlicher und privater Räume
  • gute und dauerhafte Gestaltung von Häusern, Straßen- und Platzräumen
  • funktionale Vielfalt
  • soziale Vielfalt
  • urbane Dichte

Ob der Städtebau in Deutschland dem Leitbild der Europäischen Stadt folgt, war Gegenstand der Diskussionen auf der 10. Konferenz zur Schönheit und Lebensfähigkeit der Stadt in Düsseldorf (8./9. Mai 2019). Resultat: Es gibt Reformbedarf.

Unter dem Motto des Grafikers Klaus Staeck „Nichts ist erledigt!“ veröffentlichten sechs Initiatoren die Düsseldorfer Erklärung zum Städtebaurecht:

  • Barbara Ettinger-Brinckmann, Präsidentin Bundesarchitektenkammer
  • Prof. Christoph Mäckler, Deutsches Institut für Stadtbaukunst
  • Reiner Nagel, Vorstandsvorsitzender der Bundesstiftung Baukultur
  • Prof. Dr. Wolfgang Sonne, Deutsches Institut für Stadtbaukunst
  • Prof. Jörn Walter, Oberbaudirektor a.D. Freie und Hansestadt Hamburg
  • Prof. Peter Zlonicky, Stadtplaner und Professor em. TU Dortmund und TU Hamburg-Harburg

50 Stadtbauräte, Bürgermeister, Dezernenten, Planungsamtsleiter, Architekten, Verbands- und Vereinsfunktionäre schlossen sich der Erklärung an. Inzwischen wuchs die Liste um weitere Unterschriften.

Die Düsseldorfer Erklärung stellt zunächst fest:

„In den Stadtquartiersentwürfen unserer Zeit fehlen häufig diese fünf Voraussetzungen, wie sie in den Stadtquartieren der Europäischen Stadt zu finden sind und durch die sich die schöne und lebensfähige Stadt entwickelt (...) Ein entscheidender Grund liegt in den gesetzlichen Bestimmungen zum Städtebau wie der Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit ihren Nutzungskatalogen und Dichteobergrenzen, sowie in den Bestimmungen der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm), die den Forderungen der Leipzig-Charta entgegenarbeiten, weil sie die funktionale Vielfalt behindern.“

Daraus werden Forderungen abgeleitet:

„Die Überwindung des durch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BlmSchG) mit seinen Verordnungen eines zweiteiligen Lärmrechts für Verkehr einerseits und Gewerbe andererseits (ist) unumgänglich, um die funktionale und auch die soziale Mischung im Stadtquartier wieder zu ermöglichen. (...) Die Dichteobergrenzen im § 17 BauNVO der Baunutzungsverordnung müssen (...) prinzipiell entfallen.“

In einem Interview mit dem Berliner Tagesspiegel begründet Christoph Mäckler die Forderung nach einer stärkeren Nachverdichtung:

„Ich bin sehr sicher, dass wir mit einer anderen Bauordnung einiges ermöglichen können. Im Moment haben wir eine Deckelung der Dichte, eine Deckelung der Ausnutzung auf dem Grundstück und das ist einfach nicht gut, entspricht einfach nicht dem, was die Gesellschaft an der Europäischen Stadt heute liebt. Wir können dichter bauen, eine Nachverdichtung ist problemlos möglich.“

"Gegen die Düsseldorfer Deregulierung!"

Als Reaktion auf die Düsseldorfer Erklärung veröffentlichten sieben Professoren den Appell „Gegen die Düsseldorfer Deregulierung!“:

  • Prof. Dr.-Ing. Sabine Baumgart, Professorin für Stadt- und Regionalplanung, TU Dortmund [bis 2018]
  • Prof. Dr. Detlef Kurth, Professor für Stadtplanung, TU Kaiserslautern
  • Hon.-Prof. Martin zur Nedden, Institutsleiter des DIFU a.D. und Professor für Stadtentwicklung und Regionalplanung, HTWK Leipzig
  • Prof. Christa Reicher, Leiterin des Instituts für Städtebau und europäische Urbanistik, Professorin für Städtebau und Entwerfen, RWTH Aachen University
  • Prof. Stefan Rettich, Professor für Städtebau, Universität Kassel
  • Hon.-Prof. Dr.-Ing. e.h. Christiane Thalgott, Stadtbaurätin München a.D. und Professorin für Strategie und Umsetzung in der städtebaulichen Planung, TU München
  • Prof. Yasemin Utku, Professorin für Städtebau und Planungspraxis, TH Köln

50 Professorinnen und Professoren der Architektur, Stadt- und Regionalplanung, Stadt- und Architekturtheorie, Freiraumplanung, Architektursoziologie, des Planungsrechts und des Städtebaus schlossen sich dem Aufruf an.

Einen Hauptkritikpunkt sehen die Unterzeichner in der Düsseldorfer Forderung nach Deregulierung des Städtebaurechts:

„Die Düsseldorfer Erklärung zum Städtebaurecht vom Mai 2019 zielt auf sogenannte 'schöne, lebensfähige' Stadtquartiere und setzt dabei auf Deregulierung. Die Verfasser haben übersehen, dass dies das Gemeinwohl und die Vielfalt unserer Städte unterwandert, und dass der Rückgang kommunaler Steuerung am Ende einen Qualitätsverlust unserer Stadtquartiere zur Folge haben würde.“

Im Aufruf „Gegen die Düsseldorfer Deregulierung“ warnen sie u. a. vor den Folgen der Abschaffung der Dichteobergrenzen:

„Diese Deregulierung der Dichte hätte enorme immobilienwirtschaftliche Konsequenzen. Bodenspekulation und Bodenpreise würden unmittelbar und noch stärker ansteigen als bisher, und den Kommunen würde gleichzeitig eine wesentliche Verhandlungsgrundlage entzogen. Folglich würden Grundeigentümer mit leistungslosen Gewinnen belohnt, während die öffentliche Hand allein die Kosten für die Anpassung von Infrastruktur und Wohnfolgeeinrichtungen aufbringen müsste.“

Die Ausrufung einer schönen Stadt in der Düsseldorfer Erklärung wird als dogmatischer, historisierender Städtebau abgelehnt. Widerspruch ruft auch die Instrumentalisierung der Leipzig Charta für die Zwecke der Düsseldorfer Erklärung hervor.

Die Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung (SRL) schloss sich der Kritik an der Düsseldorfer Erklärung mit einem Aufruf an: „Gegen die deregulierte Stadt – für eine geordnete städtische Vielfalt!“. In einer detaillierten Kommentierung nimmt die SRL ausführlich zu einzelnen Punkten der Düsseldorfer Erklärung Stellung.

Im Artikel „Fake News aus Düsseldorf" ging Professor Stefan Rettich (KARO* Architekten, Leipzig) auf das Düsseldorfer Argument einer besseren soziale Mischung durch Deregulierung der BauNVO ein:

„Das (Leipziger) Waldstraßenviertel und der Leipziger Osten sind nicht nur bis heute sozial segregierte Quartiere, sie sind auch bis heute weitgehend dem reinen Wohnen vorbehalten. Ganz wie die heute im Entstehen begriffene Neu Mitte Altona. Die übrigens nicht wegen der BauNVO auf Mischung verzichtet, sondern weil es sich – wie früher – für die Investoren einfach besser rechnet. Und auch Plagwitz, das für seine durch kreative Milieus initiierte Transformation bundesweit bekannt ist, war in seinen Funktionen feinsäuberlich getrennt, durch einen Kanal. Hier die Hallen für Produktion und Gewerbe, dort fürs Wohnen. Das heißt nicht, dass eine stärkere Durchmischung nicht erstrebenswert ist, aber die vorgetragenen Argumente stimmen einfach nicht.“

„Städtebau aus der Dampfnudelpfanne“

Der Gegenwind zur Düsseldorfer Erklärung blieb nicht ohne publizistische Wirkung. Architekturkritiker Falk Jaeger sieht insbesondere die SRL mit ihrer Stellungnahme „Gegen die deregulierte Stadt  – für eine geordnete städtische Vielfalt!“ auf dem Irrweg. In seiner Kolumne „Städtebau aus der Dampfnudelpfanne“ setzt er das Wort Stellungnahme mehrfach in Anführungszeichen – ein deutliches Zeichen der Distanzierung:

„Merkwürdigerweise gibt es nun Widerworte aus unvermuteter Ecke, von Leuten, die es noch besser wissen (müssen): Die Vereinigung SRL, der renommierte Berufsverband der Stadt-, Regional- und Landesplaner (...) Die verdruckste ‚Stellungnahme‘ der SRL bringt uns nicht weiter.“

Auch diese Kritik blieb nicht unbeantwortet. Der Leser Heribert Leutner kommentierte:

„Lieber Herr Jaeger, bitte ersparen Sie der Fachwelt solche realitätsfernen Kolumnen. Oder kennzeichnen Sie diese als Satire.“

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