Bei BIM-Projekten empfiehlt es sich in besonderem Maße, die Regelung der Verantwortlichkeiten für die BIM-Leistungen bereits bei Abschluss des Projektvertrages mit größter Sorgfalt vorzunehmen.
Eduard Dischke ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie Fachanwalt für Verwaltungsrecht (KNH Rechtsanwälte, Essen), Leiter der Fachgruppe Recht, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des buildingSMART Deutschland e. V. sowie Vorstandsmitglied des BIM-Cluster NRW e.V. knh-rechtsanwaelte.de