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Eduard Dischke

Haftung des Planers in BIM-Projekten

Bei BIM-Projekten empfiehlt es sich in besonderem Maße, die Regelung der Verantwortlichkeiten für die BIM-Leistungen bereits bei Abschluss des Projektvertrages mit größter Sorgfalt vorzunehmen.


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Autor

Eduard Dischke ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie Fachanwalt für Verwaltungsrecht (KNH Rechtsanwälte, Essen), Leiter der Fachgruppe Recht, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des buildingSMART Deutschland e. V. sowie Vorstandsmitglied des BIM-Cluster NRW e.V. knh-rechtsanwaelte.de

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